Objektschutz Hochwasser und Oberflächenabfluss

Planen Sie den Hochwasserschutz frühzeitig!

Mit einer frühzeitigen Berücksichtigung des Objektschutzes vor Hochwasser bei der Planung vermeiden Sie aufwändige Projektänderungen, die Sistierung Ihrer Baugesuche und unangenehme Diskussionen mit der Bauherrschaft. Nutzen Sie die vorhandenen Informationen auf den kantonalen Geoinformationssystemen, um sich einen Überblick über die mögliche Gefährdung Ihres Projektes zu verschaffen. Nachträgliche installierte Schutzmassnahmen sind umständlich und teuer. 

Was kann passieren?

Hochwasser können grosse Schäden anrichten. Bei älteren Gebäuden wurde die Gefährdung durch Hochwasser häufig berücksichtigt. Die seit Generationen im Ort wohnenden Eigentümer kannten die gefährdeten Stellen. Das Schadenpotenzial war gering. Die Untergeschosse wurden weniger tief eingegraben und bloss als Lagerraum genutzt, die Erdgeschosse lagen dadurch gegenüber dem umliegenden Terrain leicht erhöht. Bei Bauernhäuser standen Holzwagen im Tenn.

Bei neueren Liegenschaften kann bei Unwettern Wasser auch bei geringen Abflusstiefen über Tiefgaragenabfahrten und Kellerabgänge, bodenebene Türen und Fenster, Lichtschächte sowie durch Leitungen in das Innere von Gebäuden eindringen. Das Schadenpotenzial ist um ein Vielfaches höher, da in den Untergeschossen teure Gebäudetechnik, Fahrzeuge, Lagergüter und Innenausbauten anzutreffen sind. Personen, die sich im Untergeschoss aufhalten, können durch einen Wassereinbruch überrascht werden. Neben den direkten Schadenkosten gehen auch die Aufräum- und Trocknungsarbeiten sowie der Unterbruch bei der Nutzung ins Geld. 

 

Link YouTube Video: Unwetter Dielsdorf 30.05.2018

Ist mein Grundstück gefährdet?

Klären Sie die Gefährdungslage durch Hochwasser und Oberflächenwasser bei Projektstart ab. Befindet sich das Bauvorhaben im Bereich einer Hochwassergefährdung, muss mit dem Baugesuch in einem Objektschutzkonzept (auch: Nachweis Gebäudeschutzmassnahmen) aufgezeigt werden, wie Schäden durch Objektschutzmassnahmen verhindert werden. 

Auf den Geoinformationssystemen der Kantone lässt sich parzellenscharf die Gefährdung abklären.

Aufzählung von Links zu den Naturgefahrenkarten und Oberflächenabfluss je nach Kanton:

Bsp. Naturgefahrenkarte Hochwasser:

Gefährdete Parzellen im Hochwasserbereich der Glatt.

=> Objektschutzkonzept zwingend für die Baubewilligung.

Neben der «Naturgefahrenkarte Hochwasser» sollte auch die Karte «Oberflächenabfluss» konsultiert werden. Durch Oberflächenabfluss können Liegenschaften gefährdet sein, welche von Hochwässern in Bächen nicht betroffen sind, vgl. nachstehendes Beispiel.

Karte Oberflächenabfluss: Das rot umrandete Grundstück liegt in einer Geländemulde und ist durch Oberflächenabfluss gefährdet.

=> Ein Objektschutzkonzept ist dringend zu empfehlen.

Gefahrenkarte Naturgefahren: Für das selbe Grundstück wird gemäss der Gefahrenkarte keine Hochwassergefährdung ausgewiesen.


Wie kann ich meine Liegenschaft schützen?

Die Abklärungen bezüglich Gefährdung und möglicher Schutzmassnahmen sollen in einem frühen Planungsstadium erfolgen. Dadurch können Massnahmen geplant und in den Bau integriert werden, um möglichst einfache und gestalterisch vorteilhafte Lösungen realisieren zu können. Durch die frühzeitige Planung können teure und unästhetische bauliche Massnahmen sowie Verzögerungen im Bewilligungsverfahren vermieden werden. Wir unterstützen Sie daher gerne als Experte im Bereich Objektschutz bei Ihren Bauvorhaben.