Festlegung für kommunalen und kantonalen Gewässer im Siedlungsgebiet
sowie im Rahmen von Wasserbau- und Revitalisierungsprojekten
Projektbeschrieb:
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz: der Gewässerraum entlang aller Gewässer ist festzulegen. Gewässer bilden vielfältige und vernetzte Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dafür brauchen sie genügend Raum. Auch wir Menschen profitieren, wenn unsere Gewässer ausreichend Platz zur Verfügung haben: Weniger Schäden durch Hochwasser, attraktive Erholungsgebiete am Wasser sowie vielfältige und naturnahe Gewässer.
Zuständigkeit:
Gewässer von lokaler Bedeutung: Gemeinden
Gewässer von regionaler/kantonaler Bedeutung: Kanton
Termine:
seit 2012, laufend
Leistungen:
Bearbeitung der Schritte bis zur Festlegung inkl. Pläne und technischer Kurzbericht zum Gewässerraum.
Verfahren:
· Vereinfachtes Verfahren (Gewässer von lokaler Bedeutung)
· Nutzungsplanerisches Verfahren
· Verfahren zur Festsetzung in Wasserbauprojekten
Hilfsmittel für Gemeinden:
Infoseite des BAFU: Warum brauchen die Gewässer Raum?
Infoseite des Kantons ZH: www.gewaesserraum.zh.ch
Informationsplattform: www.gewaesserraum.ch